1. DER SPIEGEL 31/2011 vom 1.8.11 schreibt in seinem Bericht „Ich muss sterben“ (S. 36-38):
„Signale, die Anna in mehr als 20 Therapiestunden aussandte, hat die Therapeutin offenbar übersehen. So notierte die Frau, die im Hauptberuf als Schulpsychologin arbeitet, am 15. August 2009 in Annas Krankenakte, was das Mädchen über seine Angst vor dem Baden gesagt hatte: „Ins Wasser – Ich muss sterben.“ Sie riet dem Kind zu singen, wenn es ins Bad müsse; das helfe gegen Panikattacken.“
Hier sieht man, welche verheerenden Folgen unreflektierte Singkampagnen haben.
2. Auch die folgende Erfahrung des fünf Jahre unschuldig inhaftierten Lehrers Arnold wirft kein gutes Licht auf den betreffenden Psychologen:
DER SPIEGEL 33/2011 vom 15.8.11 schreibt zur Strafjustiz „Von vorn bis hinten erfunden“ – Nicht Institutionen versagen, wenn Fehlurteil ergehen, sondern Richter, Verteidiger, Gutachter. In Kassel wurde ein angeblicher Vergewaltiger, der fünf Jahre verbüßt hat, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen (S. 56 – 58):
„In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. „Was hat das mit Therapie zu tun?“ Arnold greift sich an den Kopf. „Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus.“
Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als „nicht einsichtig“, als jemand, bei dem alle Bemühungen „sinnlos“ seien. Sein Eindruck von dieser Klinik ist verheerend. Übertreibt er? Ist es die bittere Wut wegen der verlorenen Jahre? Das Wort „Therapiemätzchen“ fällt. „Wer von den ‚Patienten‘ am meisten log und scheinheilig auf Reue machte, der bekam Lockerungen. Die Plegerinnen lesen Frauenzeitschriften, statt sich um ihre arbeit zu kümmern. Es passiert nichts, es bringt nichts. Als ichgehört habe, dass nach Krankenhaustarif abgerechnet wird, dachte ich: Das ist ja eine schöne Geldmaschine für denLandeswohlfahrtsverband!“
Ist der Strafprozess denn nur ein Glücksspiel? Kommt es nur auf das Bauchgefühl der Richter an? … Die Darmstädter Kammer verließ sich auf ihre Intuition, deren Trefferquote selbst bei Strafrichtern nur knapp über dem Zufall liegt.“